Um Säfte zu klären – das heißt, Trubstoffe herauszufiltern – wird oft Gelatine genutzt. Gelatine wird aus tierischem Kollagen gewonnen, das zum Beispiel in Knochen steckt. Im Klärungsprozess wird nun die Gelatine dem Saft zugegeben, sie bindet die Trübstoffe und wird dann wieder entfernt. Jedoch kann nicht garantiert werden, dass auch wirklich 100% der tierischen Gelatine entfernt wurde, Rückstände können immer bleiben.
Tierische Produkte können sich teilweise auch in Lebensmitteln finden, von denen wir denken, dass sie ja eigentlich vegan sein müssten. Jedoch stecken sie oft in Aromen, Zusatzstoffen oder sogenannten technischen Hilfsstoffen. Da sie nicht immer ausgewiesen werden müssen, ist es oft schwierig zu identifizieren, ob das Lebensmittel vegan ist oder nicht. Im Falle der Saftherstellung gibt es drei Gründe, weshalb die Säfte ggf. nicht vegan sind:
Technische Hilfsstoffe zum Klären von Wein und Säften: Gelatine
Nicht vegane Zusätze zum Verfeinern: zum Beispiel Honig
Zugesetzte Vitamine, die nicht veganen Ursprungs sind: zum Beispiel nicht veganes Vitamin D3
Sie sehen also, dass es nicht einfach erkennbar ist, in welchen Produkten versteckt tierische Stoffe oder die Rückstände von tierischen Stoffen enthalten ist
Auch in Getränken finden sich tierische Produkte oft in Aromen, Zusatzstoffen oder sogenannten technischen Hilfsstoffen.
Da sie nicht deklarierungspflichtig sind, ist es oft schwierig herauszufinden, ob das Getränk vegan ist oder nicht.
So werden bei der Herstellung von Saft, Wein und Sekt zur *Schönung*, Klärung und Entfernung von Trübstoffen:
verwendet.
Diese Mittel werden nach der Behandlung in der Regel wieder entfernt. Dabei können aber immer wieder Rückstände verbleiben.
Bei Säften und Co. wird ausserdem zum Süssen Honig und als Vitaminzugabe nicht veganes Vitamin D3 eingesetzt.
Für Nahrungsmittel und damit auch für Getränke müssen Hersteller laut Gesetz in der Zutatenliste keine Angaben zu Zusatzstoffen machen, die als zusammengesetzte Zutat in das Lebensmittel gelangen. Deshalb bleibt auch hier viel Spielraum für den „versteckten“ Einsatz tierischer Produkte.
In Deutschland gebrautes Bier dürfte in der Regel vegan sein.
Der Deutsche Brauer-Bund verweist dabei auf das Reinheitsgebot des basierenden Vorläufigen Biergesetzes und der Bierverordnung hin, dass bei der Bierherstellung keine tierischen Stoffe eingesetzt werden.
Gleichzeitig besagt aber das sogenannte Vorläufige Biergesetz auch, dass in Deutschland Biere auch nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut werden dürfen. Dabei sind als Klärmittel alle Stoffe zugelassen, die mechanisch oder absorbierend wirken.
Und das verbietet damit nicht ausdrücklich die Verwendung von tierischen Hilfsmitteln.
Bei Spirituosen sind die meisten Schnapssorten vegan. Dazu gehören:
Bei Spritiuosen wie Eierlikör, Sahnelikör, einigen Sorten Rum und Whisky, die mit Honig hergestellt sind und auch bei einigen Martini Marken sind gemäss Herstellerangaben deutlich tierische Stoffe enthalten.
Auch Cocktails können tierische Produkte aufweisen. Zum Beispiel: Bloody oder Virgin Mary mit Zutaten wie Worcester Sauce.
Diese Sauce besteht aus Sardellen, Melasse, Malzessig, Zwiebeln, Knoblauch, Zucker, Tamarinde, Gelatine oder Schmalz.
Für andere Cocktails werden nicht veganer Sirup oder nicht vegane Limonaden verwendet.